Screenshot 2025-11-10 060431_1

Informationen für Ärzte und Heilberufler

Inhaltsliste (grid)

Studie zum Umsatzsteuersystem

Steuerliche Ausnahmen auf dem Prüfstand 

Eine vom Bundesfinanzministerium (BMF) beim Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) beauftragte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass viele ermäßigte Umsatzsteuersätze heute nicht mehr überzeugend begründet sind und einen deutlichen Reformbedarf aufweisen. Untersucht wurde insbesondere, ob die zahlreichen Steuerermäßigungen ihre wirtschafts-, umwelt- oder sozialpolitischen Ziele wirksam und effizient erreichen.

Die Analyse zeigt, dass viele historisch gewachsene Umsatzsteuer-Ausnahmen zu Mindereinnahmen von rund 43,5 Mrd. € (2026) führen und das System zunehmend komplex machen. Besonders kritisch werden ermäßigte Steuersätze in Gastronomie und Beherbergung gesehen, da sie kaum verteilungspolitisch begründet sind und oft auch Besserverdienende davon profitieren. Ähnlich zurückhaltend fällt die Bewertung für Teile kultureller, landwirtschaftlicher und gesundheitlicher Leistungen aus - insbesondere, wenn kein klarer gesellschaftlicher Nutzen erkennbar ist. Wenige Ausnahmen gelten als besser gerechtfertigt, vor allem Lebensmittel, öffentlicher Nah- und Schienenverkehr sowie die Nullbesteuerung von Photovoltaik wegen Entlastungs-, Umwelt- und Vereinfachungseffekten. Diese sollten jedoch regelmäßig überprüft werden.

Gleichzeitig hat sich das System der ermäßigten Steuersätze stark ausgeweitet, was zu höherer Komplexität und Kosten geführt hat. Die Studie empfiehlt daher eine deutliche Reduktion der Ausnahmen und mehr Vereinfachung, wodurch auch Spielraum für eine Senkung des Regelsteuersatzes auf etwa 16,7 % bis 18,1 % entstehen könnte.

Hinweis: Die Studie zeigt, dass Reformen unterschiedliche Verteilungswirkungen haben: Eine vollständige Abschaffung vieler Ermäßigungen würde eher niedrige Einkommen belasten, während gezielte Kürzungen ausgewogener wären.


Insolvenzen steigen weiter an

Strukturwandel im Apothekenmarkt 

Die wirtschaftliche Lage der Apotheken in Deutschland verschärft sich. Laut einer Meldung der Wirtschaftsauskunftei CRIF Deutschland erreichte die Zahl der Insolvenzen im Jahr 2025 mit 44 Fällen den höchsten Stand seit 2008, nachdem sie bereits von 19 im Jahr 2023 auf 40 im Jahr 2024 gestiegen war.

Die Ursachen für diese Entwicklung liegen vor allem in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Steigende Personal-, Energie-, Miet- und Bürokratiekosten belasten die Betriebe erheblich. Gleichzeitig ist eine Honoraranpassung seit Jahren nahezu ausgeblieben. Diese wachsende Diskrepanz zwischen Kosten und Einnahmen führt zu einem zunehmenden wirtschaftlichen Druck. Zusätzlich verschärfen Fachkräftemangel und strukturelle Herausforderungen die Situation.

Kleinere Apotheken stehen besonders unter Druck. Niedrige Gewinnmargen im einstelligen Prozentbereich müssen sowohl den Lebensunterhalt sichern als auch bestehende Kredite bedienen. Steigende Zinsen verteuern zudem den Kapitaldienst und verschärfen die finanzielle Lage weiter. Parallel dazu nimmt die Zahl insolvenzgefährdeter Apotheken zu, von 246 Betrieben im Jahr 2025 auf 277 im Jahr 2026 (+12,6 %). Während vor allem in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen und Berlin ein deutlicher Anstieg dieser Zahlen zu verzeichnen ist, lässt sich in anderen Bundesländern wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen ein Rückgang feststellen.

Ohne bessere Rahmenbedingungen dürfte die Anzahl der Apotheken insgesamt weiter sinken und sich der Markt stärker konsolidieren - mit weniger Einzelapotheken und mehr Filialstrukturen. Entscheidend ist dabei auch, ob geplante Reformen zu einer Anpassung der Vergütung für verschreibungspflichtige Medikamente führen werden.

Hinweis: Trotz steigender Insolvenzen bleibt die Apothekenbranche im Vergleich zur Gesamtwirtschaft stabil. Dennoch nimmt der wirtschaftliche Druck zu und ohne Anpassungen bei Vergütung und Rahmenbedingungen dürfte sich die Lage weiter verschärfen.


Arzneimittel mit Suchtpotenzial

Apotheker haftet für rezeptlose Medikamentenabgabe 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer aktuellen Entscheidung die Haftung eines Apothekers wegen der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne gültiges Rezept bestätigt. Im Mittelpunkt stand die wiederholte Abgabe von Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln über einen Zeitraum von rund fünf Jahren.

Die Klägerin hatte die Medikamente zwischen etwa 2015 und Anfang 2020 regelmäßig in der Apotheke bezogen. Nach den Feststellungen der Vorinstanz erhielt sie dabei „erhebliche Mengen“ abhängig machender Arzneimittel, ohne dass hierfür gültige ärztliche Verordnungen vorlagen. Der Apotheker bestritt dies und behauptete, es seien jeweils niederländische Rezepte vorgelegt worden. Zudem habe er auf die Suchtgefahr hingewiesen. Diese Darstellung bewertete das Gericht jedoch als nicht glaubhaft und als Schutzbehauptung.

Im Jahr 2020 begann die Klägerin einen Medikamentenentzug. In diesem Zusammenhang erstattete ihr Sohn Strafanzeige gegen den Apotheker. Parallel machte die Klägerin zivilrechtlich Schmerzensgeld geltend.

Das OLG bestätigte den Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich, reduzierte die vom Landgericht zugesprochene Summe jedoch teilweise. Gründe hierfür waren ein Mitverschuldensanteil der Klägerin sowie eine teilweise Verjährung. Insgesamt wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € als angemessen angesehen, wobei ein Mitverschulden von 40 % berücksichtigt wurde.

Das Gericht stellte klar, dass der Apotheker seine beruflichen Pflichten verletzt hatte. Es kommt dabei nicht entscheidend darauf an, ob die Klägerin bereits vor Beginn der Abgabe abhängig gewesen sei, da selbst in diesem Fall die fortgesetzte rezeptfreie Abgabe die Abhängigkeit jedenfalls aufrechterhalten und verschärft hätte.

Hinweis: Die Entscheidung ist rechtskräftig und unterstreicht die strengen Sorgfaltspflichten von Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger und abhängig machender Medikamente.


Verbotene Werbung

Klare Grenzen bei Darstellung von Cannabisbehandlungen im Netz 

Darf im Internet über medizinisches Cannabis einfach so informiert werden oder ist das bereits verbotene Werbung? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil befasst und nun klare Grenzen gezogen: Internetplattformen dürfen nicht für Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Grundlage ist das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Im Besprechungsfall betrieb ein Unternehmen eine Onlineplattform, über die Patienten Termine bei Ärzten für Cannabisbehandlungen vereinbaren konnten. Für diese Vermittlung erhielt der Betreiber eine Vergütung. Eine Wettbewerbsorganisation sah darin einen Verstoß gegen das Werberecht und klagte erfolgreich durch mehrere Instanzen.

Der BGH stellte klar, dass medizinisches Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ist. Entscheidend war, dass die Plattform nicht einfach neutral informierte, sondern gezielt auf Einsatzgebiete und Vorteile der Behandlung hinwies. Dadurch wurde die Grenze zur unzulässigen Werbung überschritten.

Besonders wichtig: Nach Auffassung des Gerichts ist es unerheblich, ob konkrete Produkte oder Hersteller genannt werden. Auch die Bewerbung einer ganzen Arzneimittelklasse kann bereits gegen das Werbeverbot verstoßen. Zudem spielt es keine Rolle, dass letztlich Ärzte über die Verschreibung entscheiden. Die Darstellung der Behandlungsmöglichkeiten kann Patienten dazu bewegen, gezielt eine Verschreibung zu begehren. Genau diese Beeinflussung soll das Gesetz verhindern, da die Verschreibungspflicht dem Schutz der Patienten dient.

Der BGH betonte außerdem, dass im Besprechungsfall die Internetdarstellung insgesamt darauf ausgelegt war, den Absatz von medizinischem Cannabis zu fördern. Die einseitige Hervorhebung von Vorteilen ging über eine sachliche Information hinaus und war daher unzulässig.

Hinweis: Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für digitale Gesundheitsangebote. Sie verdeutlicht, dass die Regeln des Heilmittelwerberechts auch im Internet strikt gelten und Anbieter ihre Inhalte entsprechend anpassen müssen.


Interessante Videos

Inhaltsliste (grid)
Die  E-Rechnung in Arztpraxen   Wie für andere Unternehmen gilt auch für Arztpraxen die E-Rechnungspflicht.

Die  E-Rechnung in Arztpraxen   Wie für andere Unternehmen gilt auch für Arztpraxen die E-Rechnungspflicht.

Was für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt, welche Dateiformate zulässig sind und wichtige Fragen zur Archivierung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Die  E-Rechnung in Arztpraxen%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_29_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten   Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten.

Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten   Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten.

Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_28_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben   Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen.

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben   Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen.

Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_27_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Gewerbesteuerfallen für Praxen   Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden.

Gewerbesteuerfallen für Praxen   Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden.

Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Gewerbesteuerfallen für Praxen%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_25_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können   Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen.

Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können   Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen.

Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_24_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten   Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe.

Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten   Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe.

Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_23_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen   Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht.

Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen   Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht.

Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_22_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden   Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben.

Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden   Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben.

Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_21_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}

Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung   Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen.

Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung   Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen.

So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken. if (navigator.userAgent.match(/iPhone|Android/i)) {document.write('<a class="icon_link" href="whatsapp://send?text=Hallo,%0D%0Aich%20empfehle%20Dir/Ihnen%20das%20Video%20Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung%0D%0ADas%20Video%20ist%20auf%20der%20Homepage%20meines%20Steuerberaters%20unter%20folgender%20Adresse%20aufrufbar:%20https://www.deubner-online.de/infokombi/bin/empfehlungsseite.php?p=51708720_20_i" to share!" data-action="share/whatsapp/share" title="WhatsApp" target="_blank"><img style="margin-right:3px; height:24px; width:24px;" alt="Google+" src="https://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/images/sm_whatsapp.svg"/>');}