Das Apothekensterben in Deutschland setzt sich weiter fort. Zum Jahresende 2025 gab es bundesweit nur noch 16.601 Apotheken, das sind 440 weniger als Ende 2024 - ein Rückgang von 2,6 %. Den 502 Schließungen standen lediglich 62 Neueröffnungen gegenüber, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf Basis der Meldungen der Landesapothekerkammern berichtet. Damit wurde der niedrigste Stand an Apotheken seit fast 50 Jahren erreicht.
Die Ursachen für die anhaltenden Schließungen sieht die ABDA vor allem im stagnierenden Apothekenhonorar. Seit der Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung auf das heutige fixe Packungshonorar vor 22 Jahren wurde die Vergütung nur einmal leicht angehoben - im Jahr 2013 um 3,1 %. Seitdem aber seien die Kosten in den Apotheken um 65 % gestiegen und jede fünfte Apotheke musste schließen.
Die Schließungen haben spürbare Folgen: Immer mehr Menschen müssen längere Wege bis zur nächsten Apotheke zurücklegen, was besonders für ältere oder immobile Patienten problematisch ist. Botendienste können den persönlichen Besuch nur teilweise ersetzen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 € wurde bislang nicht umgesetzt. Viele Apotheken sind unter den aktuellen Bedingungen wirtschaftlich nicht mehr tragfähig, was die Versorgungssicherheit weiter gefährdet.
Hinweis: Die Zahlen der ABDA zeigen, dass die Apothekenzahl in Deutschland weiter sinkt, was die Versorgungssicherheit insbesondere für ältere oder immobile Menschen belastet.
Wer an Agoraphobie leidet, kann das Haus oft kaum verlassen - öffentliche Verkehrsmittel sind dann keine Option. Mit dieser für ein Finanzgericht (FG) eher ungewöhnlichen Thematik hat sich das FG Münster beschäftigt. Ein Mann musste um den Erhalt seines Pkw kämpfen, der für ihn nicht nur Mobilität, sondern Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutete. Das Gericht hat mit Beschluss vom 19.12.2025 die Vollziehung der Pfändung des Autos ausgesetzt und dessen Herausgabe angeordnet. Nach summarischer Prüfung sah das Gericht die Unpfändbarkeit des Fahrzeugs aus gesundheitlichen Gründen als ernstlich möglich an.
Der Antragsteller im Besprechungsfall litt an einer ärztlich diagnostizierten Agoraphobie, die unter anderem die Furcht vor Menschenmengen, öffentlichen Plätzen und Verkehrsmitteln einschließt. Aufgrund offener Steuerschulden hatte das Finanzamt sein einziges Auto gepfändet. Öffentliche Verkehrsmittel seien für ihn keine Alternative, argumentierte der Mann, da ihm dadurch Panikattacken drohen würden. Das Fahrzeug ermögliche ihm „unbelastete“ Mobilität, nicht zuletzt die notwendigen Arztbesuche und die Ausübung seiner sozialen Rolle, insbesondere als Vater. Letztlich erkannte das FG das Auto als notwendig an, um die gesundheitliche Stabilität und gesellschaftliche Teilhabe des Antragstellers zu sichern.
Nach fast 30 Jahren im Rettungsdienst musste ein Mann seine Tätigkeit als Rettungssanitäter aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) aufgeben. In einem wegweisenden Urteil hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) die Erkrankung nun als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt. Der Kläger war über drei Jahrzehnte in der Region Stuttgart tätig und immer wieder äußerst belastenden Einsatzsituationen ausgesetzt. Dazu gehörten unter anderem:
Nach einzelnen Einsätzen traten bereits akute psychische Belastungsreaktionen auf. Mit der Zeit summierten sich diese Reaktionen und führten zu einer schweren PTBS, die ab 2016 diagnostiziert wurde. Der Mann leidet seitdem unter sich aufdrängenden Erinnerungen, intensiver innerer Bedrängnis und teilweise tagelangen Stimmungstiefs. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung der PTBS zunächst ab, da diese nicht auf der Berufskrankheiten-Liste stehe und bisher keine neuen Erkenntnisse zu psychischen Belastungen bei Rettungskräften vorlägen. Das Bundessozialgericht wertete dies anders: Eine sogenannte Wie-Berufskrankheit sei grundsätzlich möglich, da Rettungssanitäter regelmäßig traumatisierenden Situationen ausgesetzt sein könnten.
Nach Sichtung der medizinischen Unterlagen bestätigte das LSG die Anerkennung der PTBS als Wie-Berufskrankheit. Das Gericht stellte fest, dass die wiederholten traumatisierenden Einsätze beim Kläger zu einer schrittweisen Schwächung der seelischen Abwehrkräfte geführt hatten - ein sogenannter „Building-Block-Effekt“. Einzelne Belastungsreaktionen hätten sich addiert, bis die fortgesetzte Traumatisierung nicht mehr kompensierbar war. Andere Ursachen für die PTBS als die berufliche Tätigkeit wurden nicht festgestellt.
Hinweis: Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung psychischer Erkrankungen im Rettungsdienst: Sie zeigt, dass auch die langfristige, kumulierte Belastung zu einer Wie-Berufskrankheit führen kann. Dies kann sich als wegweisend für ähnliche Fälle bei Rettungskräften, Feuerwehrleuten oder Polizisten erweisen.
Um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu lindern, plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen sollen ihre Qualifikationen künftig schneller anerkennen lassen können. Anstelle der aufwendigen Gleichwertigkeitsprüfung soll die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. In bestimmten Fällen kann die Berufserlaubnis unbefristet erteilt werden. Voraussetzung bleibt der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Zudem sollen die rechtlichen Voraussetzungen für EU-Vorgaben zur partiellen Berufserlaubnis geschaffen werden.
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zeigten sich die Verbände grundsätzlich unterstützend, äußerten aber teils Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit. Die Bundesapothekerkammer und die Bundeszahnärztekammer betonten, dass eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau notwendig sei und Vereinfachungen nicht zu Qualifikationslücken führen dürften. Der Deutsche Hebammenverband forderte eine zentrale Stelle für Kompetenzprüfungen, um Risiken für Mütter und Neugeborene zu vermeiden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hob hervor, dass bereits heute ein Drittel der Ärzte in Kliniken nichtdeutscher Herkunft seien und dieses Personal trotz höherem Einarbeitungsaufwand eine Bereicherung für Patienten und Teams darstelle. Die Apothekengewerkschaft Adexa plädierte zudem für Förderprogramme, für den Ausbau der Prüfungsstellen und für eine Kostenerstattung berufsbegleitender Sprach- und Fachkurse.
Hinweis: Mit der Reform sollen bürokratische Hürden abgebaut und Verwaltungskosten eingespart werden. Insgesamt genießt die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren breite Unterstützung, während Patientensicherheit und Qualität der Ausbildung weiterhin zentrale Anliegen bleiben.